Psychotherapeutische Praxis VT Trier
Dipl. Psych. Sarah-Maria Siebler

Gesetzlich Versicherte

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zunächst die Kosten für 5 „probatorische“ Sitzungen, die dem Kennenlernen sowie der Klärung der Problemlage und des konkreten Therapieauftrags dienen. Je nach Problemstellung und Lebenssituation wird im Anschluss die Kostenübernahme für eine Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie beantragt. Der Stundenumfang für eine Kurzzeittherapie beträgt 12 bzw. 24 Sitzungen, eine Langzeitherapie umfasst 60 Therapiestunden.


Privat Versicherte

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger, in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Die Gebühren berechnen sich gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten – GOP“.


Beihilfe

Patienten mit Beihilfeanspruch können telefonisch bei der Beihilfe die notwendigen Formulare zum Antrag auf Psychotherapie anfordern oder im Internet abrufen.


Soldaten

Die Kosten für die Behandlung werden für Soldaten im aktiven Dienst übernommen. Wenden sie sich dafür bitte an ihren Truppenarzt. Dort erhalten sie den Sanitätsvordruck "Überweisungsschein (San/Bw/0217/V)". Diesen bringen Sie bitte zu unserem ersten Termin mit. Auf dieser Grundlage können die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Für die Genehmigung einer Therapie reicht ein formaler Antrag dann aus


Berufsgenossenschaft

Sofern die zu behandelnde psychische Erkrankung in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft fällt, übernimmt diese die Kosten für die Behandlung. Beispiele hierfür sind: Unfälle am Arbeitsplatz, aus denen ein psychisches Trauma resultiert.

Bitte setzen sie sich zur Klärung der Zuständigkeit mit der für sie zuständigen BG in Verbindung. Gern unterstützen wir sie dabei. 


Selbstzahler

Für Selbstzahler berechnen sich die Gebühren gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten - GOP“.