Kosten für Psychotherapie
Gesetzlich Versicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zunächst die Kosten für 5 „probatorische“ Sitzungen, die dem Kennenlernen sowie der Klärung der Problemlage und des konkreten Therapieauftrags dienen. Je nach Problemstellung und Lebenssituation wird im Anschluss die Kostenübernahme für eine Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie beantragt. Der Stundenumfang für eine Kurzzeittherapie beträgt 12 bzw. 24 Sitzungen, eine Langzeitherapie umfasst 60 Therapiestunden.
Privat Versicherte
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger, in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Die Gebühren berechnen sich gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten – GOP“.
Beihilfe
Patienten mit Beihilfeanspruch können telefonisch bei der Beihilfe die notwendigen Formulare zum Antrag auf Psychotherapie anfordern oder im Internet abrufen.
Soldaten
Die Kosten für die Behandlung werden für Soldaten im aktiven Dienst übernommen. Wenden sie sich dafür bitte an ihren Truppenarzt. Dort erhalten sie den Sanitätsvordruck "Überweisungsschein (San/Bw/0217/V)". Diesen bringen Sie bitte zu unserem ersten Termin mit. Auf dieser Grundlage können die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Für die Genehmigung einer Therapie reicht ein formaler Antrag dann aus.
Berufsgenossenschaft
Sofern die zu behandelnde psychische Erkrankung in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft fällt, übernimmt diese die Kosten für die Behandlung. Beispiele hierfür sind: Unfälle am Arbeitsplatz, aus denen ein psychisches Trauma resultiert.
Bitte setzen sie sich zur Klärung der Zuständigkeit mit der für sie zuständigen BG in Verbindung. Gern unterstützen wir sie dabei.
Selbstzahler
Für Selbstzahler berechnen sich die Gebühren gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten - GOP“.
Kosten für ADHS-Diagnostik
Ich bin gesetzlich versichert
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine ADHS-Testung vollständig. Es entstehen für sie keine weiteren Kosten.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Kapazitäten in meiner Praxis in diesem Bereich durch den Gesetzgeber begrenzt sind. Wegen der hohen Nachfrage sind die Termine sehr begrenzt und mit Wartezeit verbunden.
Informieren sie sich gern über freie Kapazitäten und aktuelle Wartezeiten.
Ich bin privat versichert oder möchte die Kosten für die Diagnostik selbst tragen.
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für die ADHS-Diagnostik - bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedingungen Ihrer Krankenversicherung.
Selbstverständlich können Sie die Kosten für die ADHS-Diagnostik auch selbst tragen (600,62 €). Die Rechnung inklusive detaillierter Kostenaufstellung nach GOP erhalten sie zusammen mit dem Befundbericht.
Da bei Privatversicherten und Selbstzahlern keine gesetzlichen Begrenzungen bestehen, kann ich hierfür zusätzliche Kapazitäten schaffen. Es besteht keine Wartezeit.
