Gesetzlich Versicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zunächst die Kosten für 5 „probatorische“ Sitzungen, die dem Kennenlernen sowie der Klärung der Problemlage und des konkreten Therapieauftrags dienen. Je nach Problemstellung und Lebenssituation wird im Anschluss die Kostenübernahme für eine Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie beantragt. Der Stundenumfang für eine Kurzzeittherapie beträgt 12 bzw. 24 Sitzungen, eine Langzeitherapie umfasst 60 Therapiestunden.
Privat Versicherte
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger, in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Die Gebühren berechnen sich gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten – GOP“.
Patienten mit Beihilfeanspruch können telefonisch bei der Beihilfe die notwendigen Formulare zum Antrag auf Psychotherapie anfordern oder im Internet abrufen.
Selbstzahler
Für Selbstzahler berechnen sich die Gebühren gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten - GOP“.